Gesetzliche Versicherung
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten anteilig. Hierbei ist eine entsprechende ärztliche (z.B. Orthopäde, Hausarzt, Gynäkologe) Verordnung bzw. Empfehlung nötig. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie unter: osteokompass.de
Private Versicherung, Beihilfe und Private Zusatzversicherung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Soweit Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind, können Sie von einer Erstattung ausgehen. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.
Selbstzahler
Sie können die Behandlung natürlich auch selbst bezahlen, ohne die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.