Gesetzlich Versicherte

Osteopathische Behandlungen sind private Leistungen. Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen die Behandlung jedoch zumindest anteilig. Sprechen Sie am besten vor der ersten Behandlung mit Ihrer Krankenkasse und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Rahmenbedingungen. Hier finden Sie eine erste Übersicht zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen.

Privat Versicherte

Für die Privatversicherten gelten die GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Auch hier ist es sinnvoll, sich vorab mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen oder in die Verträge zu schauen, inwieweit die Kosten für osteopathische Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden.

Selbstzahler

Sie können die Behandlung natürlich auch selbst bezahlen, ohne die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.